Nahrungsergänzungsmittel erobern aktuell immer stärkere Position auf dem Markt. Eine ganze Reihe von Produkten, die weder Nahrungsmittel noch Arzneimittel sind, können als Nahrungsergänzungsmittel registriert werden, was das ganze Verfahren wesentlich beschleunigt. Im Lichte der Rechtssprechung des Internationalen Gerichtshofes und der polnischen Rechtsvorschriften, für die Klassifizierung eines Mittels entweder zu Nahrungsergänzungsmitteln oder zu Arzneimitteln, nicht nur Zusammensetzung entscheidend ist aber auch äuβerliches Aussehen dieses Produktes. Demnach, Verpackungskennzeichnung eine wichtige Rolle spielt bei Registrierungsprozesse eines Nahrungsergänzungsmittels und es kann über Registrierungsergebnis entscheiden.
Wir stellen Ihnen zur Verfügung eine komplexe Dienstleistung und unsere Tätigkeit fasst um:
► Erkennen der Registrierungsmöglichkeiten eines Produktes als Nahrungsergänzungsmittel
► Vorbereitung der Verpackungskennzeichnung
► Eventuelle Erzielung von Begutachtung einer zuständigen wissenschaftlichen Institution
► Registrierung in GIS (Haupt Sanitätsinspektion) in Polen und EU.